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   OLG Frankfurt, 13.03.2006 - 5 WF 225/05   

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https://dejure.org/2006,13884
OLG Frankfurt, 13.03.2006 - 5 WF 225/05 (https://dejure.org/2006,13884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2006 - 5 WF 225/05 (https://dejure.org/2006,13884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2006 - 5 WF 225/05 (https://dejure.org/2006,13884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkung einer einstweiligen Anordnung nach § 644 Zivilprozessordnung (ZPO) auf den Gegenstand des Hauptsacheverfahrens; Entfall der Grundlage einer einstweiligen Anordnung im Falle einer Hauptsache auf Trennungsunterhalt und Eintritt der Rechtskraft einer Scheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1687
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.05.1999 - 6 UF 16/99

    Einstweilige Anordnung von Unterhalt im Rahmen eines Auskunftsbegehrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2006 - 5 WF 225/05
    Einstweilige Anordnungen nach § 644 ZPO müssen nämlich immer mit der Hauptsacheklage, die sie zur verfahrensrechtlichen Grundlage haben, deckungsgleich sein (Giesler, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 3. Auflage, Rn. 551, ebenso 4. Auflage, bearbeitet von Soyka, Rn. 538; Zöller/Philippi, ZPO, § 644, Rn. 1 und 9 a; Gerhardt, Handbuch des Fachanwalts, FA-FamR, 4. Auflage, 6. Kap., Rn. 597 b; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2000, 362; Garbe, FamRB 2004, 161 f.).
  • AG Rosenheim, 22.03.2012 - 3 F 221/12

    Aufhebung einer einstweiligen Anordnung zum Trennungsunterhalt nach

    Handelte es sich hingegen um eine einstweilige Anordnung, die gemäß § 644 ZPO a.F. außerhalb des Verbunds im Rahmen eines Trennungsunterhaltsverfahrens erwirkt worden war, war diese im Falle einer rechtskräftigen Scheidung auf Antrag gemäß § 620 b Abs. 1 S. 1 ZPO a.F. aufzuheben, weil die Wirkung der einstweiligen Anordnung nicht weiter gehen durfte als die Hauptsache (Hüßtege in Thomas/Putzo, 28. Auflage 2007, § 644 Rz. 5; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1687).
  • OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 9 UF 107/07

    Vergleich über Kindesunterhalt im Rahmen eines einstweiligen

    Der Vergleich behält auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Ehescheidungsverfahrens durch Scheidung seine Wirksamkeit, wie es i. ü. auch bei einer auf § 620 Nr. 6 ZPO beruhenden einstweiligen Anordnungsentscheidung des Gerichts der Fall wäre (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1687).
  • OLG Köln, 10.12.2009 - 21 UF 133/09

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aufgrund einer entgegenstehenden und

    Er kann den von ihm behaupteten Wegfall des Unterhaltsanspruchs auch im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2006, - 5 WF 225/05, FamRZ 2006, 1687).
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